Honorar, Abgaben und Gebühren im Bereich Notariat und Advokatur

Wir vertreten Ihre Interessen zu fairen Konditionen und halten Ihre Kosten im Bereich Notariat und Advokatur möglichst tief.

Für die Entschädigung unserer Tätigkeit halten wir uns in der Regel an die Richtlinien des Aargauischen Anwaltsverbandes und an die Gebührenordnung der Notariatsgesellschaft. Da die Honoraransätze insbesondere beim Notariat von Kanton zu Kanton sehr verschieden sind und – ausser bei Grundstückgeschäften – keine Einschränkungen in der Wahl der Urkundsperson bestehen, kann sich ein Kostenvergleich insbesondere über die Kantonsgrenze hinaus lohnen.

Bei der Abwicklung Ihrer Notariats- und Rechtsangelegenheiten können Sie den Standortvorteil des Aargaus ökonomisch nutzen und von den spürbar günstigeren Konditionen im Vergleich zu den grossen Wirtschaftszentren profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne klären wir Sie über die möglichen Kosten auf.

 

Im Kanton Aargau bilden folgende Tarife Grundlage für die Berechungen unseres Honorars:

  • Notariatstarif (Feste Tarife gemäss dem Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau sowie einen Stundenansatz von CHF 300.00)
  • Anwaltstarif des Kantons Aargau (unser Stundenansatz ist je nach Fall und Schwierigkeitsgrad zwischen CHF 300.00 und CHF 450.00)

 

Die Gebühren der Grundbuchämter, Handelsregisterämter, Gerichte und weiteren Behörden können wir auf Anfrage eruieren. Sie ergeben sich meist aus kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Im Kanton Aargau sind massgeblich: