Gesellschafts- und Handelsrecht

Wir beraten und unterstützen unsere Klienten in allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Problemstellungen, insbesondere bei der Abfassung von Verträgen zwischen Gesellschaftern oder Aktionären (betreffend notariellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Verträgen betreffend Grundstücke vgl. „Notariat: Handels- und Gesellschaftsecht  zum Anklicken“)

Kompetenzen und Erfahrung:

  • Ausarbeitung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen
  • Beratung bei der Gründung einer Gesellschaft
  • Rechtsfragen betreffend die einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie Genossenschaft
  • Vertrag von Gesellschaftern unter sich (Poolvertrag, Aktionärbindungsvertrag etc.)
  • Liquidation einer Gesellschaft
  • Agenturvertrag
  • Verantwortlichkeitsansprüche gegen Organe (Verantwortlichkeitsklage)
  • Verfassen von Rechtsschriften und Prozessieren in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Verfahren