Bürgschaften und Schuldanerkennungen

Wir beurkunden Bürgschaftsverpflichtungen, welche den Banken, Versicherungen und Bürgschaftsgenossenschaften als Sicherheiten dienen, insbesondere Einzel- und Solidarbürgschaften.

Wir erstellen Schuldanerkennungen mittels öffentlicher Urkunde zur direkten Vollstreckung gemäss Art. 347 ff. ZPO (Zivilprozessordnung).