Ehe- und Erbrecht

Wir unterstützen unsere Klienten in allen Fragen des Ehe- und Erbrechts, insbesondere in der Ausgestaltung von Eheverträgen und in der Erarbeitung von Lösungen für nichteheliche Partnerschaften (Konkubinat) sowie eingetragene Partnerschaften. Wir beraten in der Ausgestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeregelungen (Änderung der gesetzlichen Erbfolge, Legate/Vermächtnisse, Teilungsvorschriften, Demenzklauseln, Nacherbeneinsetzung, Wohn- und Nutzniessung [in Deutschland als Niessbrauch bezeichnet] an der ehelichen Liegenschaft) sowie in den zahlreichen Rechtsfragen beim Erbgang bzw. der Erbfolge (Testamentsvollstreckung, Inventar, Erbteilungsverträge etc.).

Kompetenz und Erfahrung:

  • Nachlassplanung von Ehegatten mit und ohne Nachkommen und Verwandte
  • Nachlassplanung zur Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Ehe- und Erbverträge bei komplexen Familienverhältnissen („Patchwork“-Familien)
  • Verträge für eingetragene Partnerschaften
  • Errichtung von Legaten
  • Vor- und Nacherbeneinsetzung
  • Begründung von Familienstiftungen oder wohltätigen Stiftungen
  • Errichtung von Familienholdinggesellschaften
  • Vollstreckung von komplexen Testamenten sowie Ehe- und Erbverträge
  • Beschaffung von Erbenscheinen
  • Lösungen für nicht eheliche Partnerschaften (Konkubinat)
  • Erbteilungen
  • Tätigkeit als Willensvollstrecker
  • Ausschlagung von Erbschaften


Wir erstellen für Sie folgende Dokumente und Urkunden:

  • Ehevertrag zur Modifikation des ordentlichen Güterstandes (Errungenschaftsbeteiligung), insbesondere Zuweisung des gesamtenVorschlages, Zuweisung von betrieblichem Vermögen zu Eigengut
  • Ehevertrag auf Gütertrennung
  • Ehevertrag auf Gütergemeinschaft (allgemeine oder beschränkte Gütergemeinschaft)
  • Erbvertrag mit Änderung der gesetzlichen Erbfolge
  • Erbverzichtsvertrag
  • Konkubinatsvereinbarungen
  • Teilungsverträge bei Nachlässen
  • Gründungen, Fusionen und Liquidationen von Stiftungen
  • Verträge zur Unternehmensnachfolge