Ehe- und Erbrecht
Wir unterstützen unsere Klienten in allen Fragen des Ehe- und Erbrechts, insbesondere in der Ausgestaltung von Eheverträgen und in der Erarbeitung von Lösungen für nichteheliche Partnerschaften (Konkubinat) sowie eingetragene Partnerschaften. Wir beraten in der Ausgestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeregelungen (Änderung der gesetzlichen Erbfolge, Legate/Vermächtnisse, Teilungsvorschriften, Demenzklauseln, Nacherbeneinsetzung, Wohn- und Nutzniessung [in Deutschland als Niessbrauch bezeichnet] an der ehelichen Liegenschaft) sowie in den zahlreichen Rechtsfragen beim Erbgang bzw. der Erbfolge (Testamentsvollstreckung, Inventar, Erbteilungsverträge etc.).