Arrest

Eine Betreibung kann sich für den Gläubiger unter Umständen als schwierig erweisen, besonders wenn die Schuldnerin nicht leicht zu erreichen ist oder wenn auf ihr Vermögen nicht ohne weiteres gegriffen werden kann. Für genau umschriebene Fälle stellt das Gesetz dem Gläubiger daher ein Instrument zur Verfügung, mit welchem er sich die Vollstreckung seiner Forderung sichern kann – den Arrest. D.h. die vorläufige Beschlagnahmung einzelner Vermögenswerte des Schuldners.

Zurück zum Glossar-Verzeichnis