Erbrecht

Wir beraten und unterstützen unsere Klienten in allen Fragen im Zusammenhang mit erbrechtlichen Belangen (betreffend notariellen Dienstleistungen in diesem Zusammenhang vgl. „Notariat: Ehe- und Erbrecht “), insbesondere bei Testamenten, Erbverträgen, Erbteilungen, Erbteilungsprozessen.

Kompetenzen und Erfahrung:

  • Vertretung von gesetzlichen und/oder eingesetzten Erben im Rahmen einer Erbteilung
  • Erarbeiten von Teilungsvorschlägen zwischen Erben
  • Herabsetzungsklage bei unzulässigen testamentarischen oder erbrechtlichen Verfügungen, insbesondere bei Verletzung des Pflichtteils
  • Ungültigkeitsklage bei widerrechtlichen Testamenten oder Erbverträgen
  • Einsetzung eines Erbenvertreters
  • Verfahren bei Verschollenheit eines Erben
  • Erwirken von richterlichen Massnahmen zur Sicherung eines Erbanspruchs (Sicherungsmassregeln im Erbgang)
  • Gesuch betreffend Siegelung
  • Erbschaftsverwaltung
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Gesuch um Aufnahme eines öffentlichen Inventars
  • Verfassen von Rechtsschriften in allen erbrechtlichen Verfahren
  • Vertretung vor Gericht und Behörden
  • Prozessführung in allen erbrechtlichen Streitigkeiten