Vorsorgeauftrag und Patientenverfügungen

Mit dem Vorsorgeauftrag werden für den Fall der Urteilsunfähigkeit ein oder mehrere Dritte beauftragt, anstelle eines behördlich eingesetzten Vertreters bzw. Beistandes eine bestimmte oder eine umfassende Vorsorge sicherzustellen. Mit einer Patientenverfügung können Anweisungen im Hinblick auf die Pflege und ärztliche Betreuung bzw. den Abbruch von medizinischen Massnahmen bei unheilbaren Leiden oder einem Zustand, wo eine Lebensverlängerung keinen Sinn mehr macht (palliative Pflege statt maximale medizinische Leistungen) getroffen werden. Wir beraten und unterstützen unsere Klienten bei der Regelung und Ausgestaltung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen und erstellen, wo das Gesetz dies vorsieht, die entsprechenden öffentlichen Urkunden.

Kompetenz und Erfahrung:

  • Erstellung von einfachen und umfassenden Vorsorgeaufträgen für die persönliche Vorsorge und/oder die Vermögensvorsorge.
  • Einfache und komplexe Patientenverfügungen mit oder ohne Vollmacht an bestimmte Verwandte oder Dritte mit Anweisungen an Ärzte und andere Medizinalpersonen.


Wir erstellen für Sie folgende Dokumente und Urkunden:

  • Vorsorgeaufträge
  • Patientenverfügungen