Honorar, Abgaben und Gebühren im Bereich Notariat und Advokatur
Wir vertreten Ihre Interessen zu fairen Konditionen und halten Ihre Kosten im Bereich Notariat und Advokatur möglichst tief.
Wir vertreten Ihre Interessen zu fairen Konditionen und halten Ihre Kosten im Bereich Notariat und Advokatur möglichst tief.
Für die Entschädigung unserer Tätigkeit halten wir uns in der Regel an die Richtlinien des Aargauischen Anwaltsverbandes und an die Gebührenordnung der Notariatsgesellschaft. Da die Honoraransätze insbesondere beim Notariat von Kanton zu Kanton sehr verschieden sind und – ausser bei Grundstückgeschäften – keine Einschränkungen in der Wahl der Urkundsperson bestehen, kann sich ein Kostenvergleich insbesondere über die Kantonsgrenze hinaus lohnen.
Bei der Abwicklung Ihrer Notariats- und Rechtsangelegenheiten können Sie den Standortvorteil des Aargaus ökonomisch nutzen und von den spürbar günstigeren Konditionen im Vergleich zu den grossen Wirtschaftszentren profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne klären wir Sie über die möglichen Kosten auf.
Im Kanton Aargau bilden folgende Tarife Grundlage für die Berechungen unseres Honorars:
Die Gebühren der Grundbuchämter, Handelsregisterämter, Gerichte und weiteren Behörden können wir auf Anfrage eruieren. Sie ergeben sich meist aus kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Im Kanton Aargau sind massgeblich:
Kontaktieren Sie uns
Notter Advokatur & Notariat AG Postfach, Badstrasse 17 CH-5401 Baden
info@notterlegal.ch Tel: +41 56 204 33 66 Tel: +41 56 204 33 66 Fax: +41 56 204 33 55
Öffnungszeiten
Wir sind jederzeit per E-Mail und telefonisch jeweils von
07.30 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.30 Uhr (Freitags bis 17.00 Uhr) erreichbar
Unser Team bietet Ihnen umfassende Beratung im Umgang mit dem öffentlichen Recht, dem Versicherungsrecht, Handelsrecht, Erbrecht sowie dem Strassenverkehrsrecht.