Güterrecht

Das Güterrecht ist das Vermögensrecht der Ehegatten. In den Art. 181 bis 251 ZGB finden sich die hauptsächlichen Regeln darüber, wem das eheliche Vermögen gehört, wie es genutzt wird, wer gegenüber Dritten für die Schulden haftet und wie das Vermögen bei der Auflösung der Ehe verteilt wird.

Ordentlicher Güterstand des schweizerischen Rechts ist die Errungenschaftsbeteiligung. Sie gilt, wenn sich die Ehegatten nicht in einem Ehevertrag auf Gütergemeinschaft oder Gütertrennung geeinigt haben. Ein Ehevertrag muss öffentlich beurkundet, d.h. vor einem Notar oder einer Notarin abgeschlossen werden. Gütertrennung kann ausserdem in besonderen Fällen vom Gericht angeordnet werden und tritt in besonders kritischen Phasen von Gesetzes wegen ein.

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