Partizipationsschein

Wenn eine Aktiengesellschaft neben einem Aktienkapital auch ein Partizipationskapital aufweist, so teilt sie dieses in Partizipationsscheine auf. Jeder Partizipationsschein hat einen Nennwert und berechtigt den Inhaber zur Partizipation am Geschäftsgewinn. Als Abgrenzung zu einer Aktie gewährt der Partizipationsschein aber kein Stimmrecht.

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