Grundstücksgeschäfte

Wir beraten und unterstützen unsere Klienten in sämtlichen Bereichen des Immobilienrechts bzw. Sachenrechts und stellen eine termingerechte und präzise Abwicklung von Transaktionen sowie die Koordination mit den zuständigen Behörden und Banken im ganzen Kanton Aargau sicher. Darunter fallen alle Geschäfte, welche mit Grundstücken und Gebäuden einen Zusammenhang haben.

Kompetenz und Erfahrung:

  • Erschliessung und Strukturierung von Bauland für Überbauungen einzelner oder mehrerer Parzellen mit Gemeinschaftsanlagen und Autoeinstellhalle mittels Parzellierung, Errichtung von Dienstbarkeiten etc.
  • Kaufrechtsvertrag für Bauland, Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten und Eigentumswohnungen
  • Begründungen von Stockwerkeigentum und Verkauf der Eigentumswohnungen
  • Kaufvertrag für Gewerbezentruen
  • Aufteilung oder Zusammenlegung von Baulandparzellen für eine Wohn- und/oder Geschäftsimmobilie mit Gemeinschaftsanlagen und Autoeinstellhalle mittels Parzellierung, Vereinigung und Errichtung von Dienstbarkeiten
  • Kaufverträge von Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Kaufverträge betreffend landwirtschaftliche Grundstücke
  • Errichtung von Dienstbarkeiten zur Regelung nachbarschaftlicher Verhältnisse
  • Errichtung von selbständigen und dauernden Baurechten
  • Errichtung von Verträgen zur Regelung von Rechten an Deponien
  • Errichtung eines Grundpfandrechts (Schuldbrief) zur Sicherstellung von Bankdarlehen
  • Parzellierung eines landwirtschaftlichen Grundstücks
  • Abtretungsvertrag betreffend landwirtschaftliches Gewerbe
  • Gesuche zur Bewilligung beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller- bzw. BewG-Verfahren)
  • Gesuche zur Bewilligung des Erwerbs von landwirtschaftlichen Grundstücken (BGBB-Verfahren)
  • Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur Anmerkung auf Grundstücken
  • Gesuche zur Aneignung von Grundstücken (Okkupation)
  • Gesuche beim Kantonalen Steueramt bei Verkäufern mit Sitz im Ausland (Art. 172 DBG)


Wir erstellen für Sie folgende Dokumente und Urkunden für:

  • Verkauf, Kauf, Schenkung und Tausch von Immobilien im Kanton Aargau
  • Vorverträge für Grundstücke
  • Kaufverträge von überbauten und unüberbauten Grundstücken
  • Strukturierung und Übertragung von Immobilienportfolios
  • Erschliessung von Bauland
  • Parzellierungsverträge
  • Verträge zur Vereinigung von Grundstücken
  • Begründung von Stockwerkeigentum mit Reglement für die Stockwerkeigentümergemeinschaft
  • Aufteilung von Grundstücken zu Miteigentum mit Nutzungs- und Verwaltungsordnung
  • Errichtung eines Baurechts (Baurechtsvertrag), insbesondere für selbständiges und dauerndes Baurecht
  • Errichtung von selbständigen und dauernden Rechten
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten zur Regelung der Erschliessung und der nachbarschaftlichen Verhältnisse, Fuss- und Fahrweg, Näherbau, Grenzbau, Überbaurecht, Höherbaubeschränkung, Pflanzrecht oder Pflanzbeschränkung, Durchleitungsrecht, Benützungsrecht etc.
  • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten insbesondere Register-Schuldbriefe, Inhaber-Papier-Schuldbriefe, Namen-Papier-Schuldbriefe und Grundpfandverschreibung
  • Kaufsrecht
  • Vorkaufsrecht
  • Werkvertrag
  • Konsortialvertrag (Gesellschaftsverträge für Baugesellschaften und Arbeitsgemeinschaften [ARGE])
  • Totalunternehmervertrag und Generalunternehmervertrag
  • Gesuche zur Bewilligung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller-Verfahren)
  • Gesuche zur Bewilligung des Erwerbs von landwirtschaftlichen Grundstücken (BGBB-Verfahren)
  • Gesuche um Kraftloserklärung von Grundpfandrechten (Mortifikationsverfahren)
  • Gesuche um Aneignung eines herrenlosen Grundstücks
  • Mietverträge
  • Vormerkung eines Mietvertrages im Grundbuch