Baurecht

Das sog. „Baurecht“ oder Baurechtsgrundstück basiert auf einer Personaldienstbarkeit, die als selbständig und dauernd begründet, als eigenes Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. Durch die Errichtung eines Baurechtes wird das Akzessionsprinzip durchbrochen. Das heisst die „Baute“ hat inskünftig, d.h. während der Vertragsdauer, ein eigenes Schicksal und einen separaten Eigentümer. Das Baurechtsgrundstück kann verkauft oder mit Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechten belastet werden.

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