Bedingte Kapitalerhöhung

Mit der Kapitalerhöhung erlangt eine Aktiengesellschaft zusätzliche Mittel für ihre geschäftlichen Tätigkeiten. Durch das Konstrukt der bedingten Kapitalerhöhung räumt die Generalversammlung Dritten das Recht auf den Bezug neuer Aktien ein. Ob dieses Recht auch ausgeübt wird, hängt ausschliesslich von den einzelnen Dritten ab.

 

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