Berufung

Die Berufung ist im Zivilprozess das Hauptrechtsmittel zur Anfechtung von noch nicht in Rechtskraft erwachsenen erstinstanzlichen Entscheiden. Das beurteilende Zivilgericht hat dabei die volle Überprüfungsbefugnis (Kognition) und kann somit über die unrichtige Rechtsanwendung als auch die unrichtige Feststellung des Sachverhalts entscheiden.

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