Besitz

Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat. Es braucht eine gewisse Dauer der Sachherrschaft und Wille zur Sachherrschaft.

Es gibt einfacher und mehrfacher Besitz. Der selbständige (der Besitzer ist auch der Eigentümer der Sache) und unselbständige Besitz (der Besitzer ist nicht zugleich der Eigentümer). Der mittelbare (der, der die Sache zurzeit nicht besitzt) und der unmittelbare (derjenige, der die Sache zurzeit besitzt). Weiter gibt es Alleinbesitz und Mitbesitz. Beim Mitbesitz wird zwischen Gesamtbesitz (Besitzer können Sachherrschaft nur gemeinsam ausüben) und Mitbesitz i.e.S. (jeder Mitbesitzer kann Sachherrschaft ohne Mitwirken der anderen ausüben).

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