clausula rebus sic stantibus

Mit der clausula rebus sic stantibus können Verträge im Nachhinein an veränderte Verhältnisse angepasst werden, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Die Verhältnisse dürfen erst nach Vertragsabschluss geändert haben, sie dürfen nicht vorhersehbar gewesen sein und das Äquivalenzverhältnis (Austauschverhältnis) muss gravierend gestört sein.

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