Darlehen

Beim Darlehen überlässt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine verbrauchbare Sache (zumeist Geld) während einer bestimmten Zeit zum Gebrauch. Charakteristisch ist, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht die verbrauchte Sache zurückgegeben werden kann, sondern eine Sache gleicher Art, Menge und Güte geschuldet ist.

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