dingliche Rechte

Dingliche Rechte sind absolute Rechte an Sachen, sie richten sich gegen jedermann. Zu den dinglichen Rechten gehören:

a) das Eigentum

b) beschränkte dingliche Rechte (Nutzungs- und Verwertungsrechte)

c) Realobligationen (persönliche Rechte mit dinglicher Komponente)

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