Dividenden

Jeder Aktionär und jeder Partizipant hat grundsätzlich Anspruch auf einen Teil des Reingewinnes, den die Aktiengesellschaft im letzten Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Die entsprechende Ausschüttung wird von der Generalversammlung beschlossen und fliesst dem Inhaber von Anteilsscheinen in Form von Dividenden zu.

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