Ehevertrag

Ein Ehevertrag wird geschlossen, um einen anderen als den gesetzlichen Güterstand zwischen den Ehegatten gelten zu lassen. Die ohne Ehevertrag geltende Errungenschaftsbeteiligung kann somit in die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung abgeändert werden. Innerhalb der gesetzlichen Schranken können diese Güterstände mittels Ehevertrag auch abgeändert werden.

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