Fusion

Zwei oder mehrere Gesellschaften können sich zu einer zusammenschliessen, fusionieren. Unternehmensfusion ist die Vereinigung der Vermögen mehrerer Rechtsträger in einem neuen oder anderen bereits bestehenden Rechtsträger. Das Fusionsgesetz (FusG) kennt einen numerus clausus für die zulässigen Fusionen.

Eine gesetzliche Definition der Fusion fehlt. Sie kann als auf Vertrag beruhende, liquidationslose Vereinigung von zwei oder mehreren Rechtsträgern zu einer Einheit beschrieben werden.

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