Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person und stellt eine Mischform zwischen einer personen- und einer kapitalbezogenen Gesellschaft dar. Das Stammkapital (Gesellschaftskapital) ist im Voraus festgelegt und in Stammeinlagen aufgeteilt, die von den Gründungsmitgliedern übernommen werden. Die Haftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital begrenzt. Die Gesellschafter haben grundsätzlich das Recht auf Geschäftsführung und Vertretung. Die personenbezogene Beschaffenheit der GmbH widerspiegelt sich unter anderem im zwingenden Handelsregistereintrag der Gesellschafter. Die GmbH bedarf zur Entstehung eines formellen, notariellen Gründungsverfahrens und des Eintrages ins Handelsregister. Das Mindestkapital beträgt CHF 20‘000, das voll liberiert (einbezahlt) sein muss. Dies ist auch in Form von Sacheinlagen möglich. Die GmbH als juristische Person hat eine eigene Rechtsfähigkeit und haftet ausschliesslich mit ihrem Gesellschaftsvermögen (Stammkapital). Die Gesellschafterversammlung ist das oberstes Organ, die Geschäftsführer das leitende Organ und die Revisionsstelle das Kontrollorgan der Gesellschaft. Jeder Geschäftsführer ist grundsätzlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Statuten können die Vertretung abweichend regeln, jedoch muss mindestens ein Geschäftsführer zur Vertretung befugt sein.

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