Herabsetzungsklage

Verletzt ein Testament oder Erbvertrag Pflichtteile, so kann die betroffene Partei auf Herabsetzung der Verfügung von Todes wegen auf das erlaubte Mass klagen. Unterlässt sie dies, so bleibt die Verfügung wirksam. Der Herabsetzung unterliegen auch gewisse Zuwendungen zu Lebzeiten, zum Beispiel unübliche Schenkungen während der letzten fünf Jahre. Die Klage muss innert eines Jahres seit Kenntnis der Erben von der Verletzung ihrer Rechte und spätestens zehn Jahre seit der Testamentseröffnung erhoben werden. Nicht klagen darf, wer in einem Erbvertrag gültig auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.

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