Legalservitute

Wenn im Gesetz ein obligatorischer Anspruch auf Einräumung einer Dienstbarkeit besteht, spricht man von Legalservituten. Diese Dienstbarkeiten gelten nur solange, wie ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise das Überbaurecht, das Durchleitungsrecht und das Notwegrecht.

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