Leihe

Die Leihe ist die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch (Gebrauchsleihe). Der Entlehner verpflichtet sich dabei, dem Verleiher dieselbe Sache nach dem Gebrauch zurückzugeben. Mögliche Gegenstände einer Leihe sind grundsätzlich unbewegliche sowie bewegliche Sachen.

Allerdings können auch nutzbare Rechte Gegenstand eines Leihvertrages sein,denn unter den Begriff der Leihe fällt gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts auch die im OR nicht speziell geregelte unentgeltliche Überlassung einer fruchtbringenden Sache oder eines nutzbaren Rechtes.

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