Lex Friedrich

Im Jahre 1983 wurde die Lex Friedrich geschaffen. Sie hatte den Zweck, den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer zu erschweren. Die bilateralen Verträge mit der EU führten zu einer Teilrevision dieses Gesetzes. Seit dem 1. Juni 2002 gelten Staatsangehörige der EG und EFTA-Mitgliedstaaten, die rechtsmässigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben - unabhängig von der Art ihrer Aufenthaltsbewilligung nicht als Personen im Ausland. Somit stehen ihnen die gleichen Rechte wie Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu, Immobilien jeder Art zu erwerben.

Bei der "Lex Friedrich"-Erklärung, erklärt die Gesellschaft, dass sie nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller oder Lex Friedrich genannt) verstösst und/oder keine Bewilligung im Sinne dieses Gesetzes benötigt.

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