Mittäterschaft

Mehrere Täter verwirklichen gemeinsam ein deliktisches Vorhaben, wobei jeder von ihnen bei der Ausführung einen wesentlichen Tatbeitrag leistet. Alle handeln im Bewusstsein, dass die einzelnen Beiträge zur Verwirklichung eines deliktischen Vorhabens aufgrund eines gemeinsam getragenen Tatentschlusses führen. Es bedarf i.d.R. der gemeinsamen Beschlussfassung und Planung.

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