Nacherben

Der Erblasser kann durch Einsetzen von Vor- und Nacherben dem Vorerben bestimmte Gegenstände des Nachlasses als Vermächtnis zuweisen. Letzterer hat das erhaltene Vermächtnis zu einem späteren Zeitpunkt dem Nacherben weiterzugeben. Dadurch kann verhindert werden, dass - im Todesfalle des Vorerben - bestimmte Gegenstände des Nachlasses an die Erben des Vorerbens weitervererbt werden.

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