Nennwertgarantie

Für den Fall, dass bei einer fraglichen Mehrwertbeteiligung der Vermögensgegenstand mit einem Minderwert belastet ist, hat derjenige Ehegatte, welcher einen Beitrag geleistet hat aber nicht Eigentümer der (beweglichen oder unbeweglichen) Sache ist, zumindest Anspruch auf denjenigen Betrag, der seinem Beitrag entspricht.

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