Nutzniessung

Die Nutzniessung nach Art. 745 ff. ZGB berechtigt nicht nur zur physischen Nutzung, sondern gibt dem Berechtigten auch Anspruch auf den ganzen Ertrag der Immobilie. Demgegenüber trägt der Nutzniesser alle Betriebskosten der Immobilie wie Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Reparaturkosten, Steuern etc.

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