Öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung umfasst die notarielle Beurkundung von Erklärungen, die zu Urkund abgegeben werden, ferner die Protokollierung von Vorgängen unter dem Gesichtswinkel ihres rechtmässigen Ablaufes, schliesslich die schrifliche Belegung bestehender Tatsachen für Zwecke des nichtstreitigen Rechtsverkehrs. Die Beurkundung ist insofern eine öffentliche, dass die Urkundsperson im Beurkundungsverfahren den Staat und damit die Öffentlichkeit vertritt.

Die Definition des Bundesgerichts lautet: "Öffentliche Beurkundung ist die Aufzeichnung rectserheblicher Tatsachen oder rechtgeschäftlicher Erklärungen durch eine vom Staat mit dieser Aufgabe betraute Person, in der vom Staat geforderten Form und in dem dafür vorgesehenen Verfahren".

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