Ordentliche Kapitalerhöhung

Mit einer Kapitalerhöhung erlangen Aktiengesellschaften zusätzliche Mittel für ihre geschäftlichen Tätigkeiten. Ordentlich ist sie, wenn im Vornherein feststeht, wie hoch die Kapitalerhöhung ausfällt und wer die zusätzlichen Aktien zeichnet. Die Generalversammlung selbst beschliesst die Kapitalerhöhung, welche durch den Verwaltungsrat ausgeführt wird.

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