Parteifähigkeit
Die Parteifähigkeit ist die prozessuale Seite der Rechtsfähigkeit. Ausnahmsweise besteht die Prozessfähigkeit ohne Rechtsfähigkeit, insb. bei der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, bei der Konkurs- und der Liquidationsmasse.
Die Parteifähigkeit ist die prozessuale Seite der Rechtsfähigkeit. Ausnahmsweise besteht die Prozessfähigkeit ohne Rechtsfähigkeit, insb. bei der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, bei der Konkurs- und der Liquidationsmasse.