Personaldienstbarkeiten

Es fehlt an einem herrschenden Grundstück. Berechtigt ist eine beliebige Person, die nicht Grundeigentümerin sein muss. Beispiele sind die Nutzniessung, das Wohnrecht, das Baurecht und das Quellenrecht.

Es wird unterschieden zwischen regulären, solche die untrennbar mit einer Person verbunden sind (Nutzniessung, Wohnrecht), und irregulären Personaldienstbarkeiten, die nicht untrennbar mit der berechtigten Person verbunden sind.

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