Salvatorische Klausel

Eine salvatorische Klausel dient dazu, dass eine im Vornherein ungültige oder nachträglich ungültig gewordene Bestimmung die Wirksamkeit eines Vertrages im Übrigen nicht berührt. Diese Bestimmung soll vielmehr nach Entdeckung ihrer Ungültigkeit durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden.

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