Schlichtungsverfahren
Normalfall: Schlichtungsverfahren vor Friedensrichter
Bevor ein ordentliches Verfahren an das zuständige Bezirksgericht gelangt, versucht das Friedensrichteramt in einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung herbeizuführen.
Schlichtungsverfahren bei Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Einzig bei der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht eine besondere, paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde, die nicht den Friedensrichterämtern, sondern dem Bezirksgericht angegliedert ist, zu dessen Sprengel die betreffende Gemeinde gehört.