Schlichtungsverfahren

Normalfall: Schlichtungsverfahren vor Friedensrichter

Bevor ein ordentliches Verfahren an das zuständige Bezirksgericht gelangt, versucht das Friedensrichteramt in einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung herbeizuführen.

Schlichtungsverfahren bei Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Einzig bei der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht eine besondere, paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde, die nicht den Friedensrichterämtern, sondern dem Bezirksgericht angegliedert ist, zu dessen Sprengel die betreffende Gemeinde gehört.

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