Testament

Das Testament ist neben dem Erbvertrag die vom Gesetz vorgesehene Verfügungsform, womit der Erblasser einseitige, jederzeit widerrufbare Anordnungen über seinen Nachlass treffen kann. Mittels Erbvertrag trifft der Erblasser dagegen mit einer Person rechtsverbindliche Abmachungen über den Nachlass.

Es gibt (abschliessend) folgende Testamentserrichtungs-Formen:

Öffentliches Testament, d.h. Testamentserrichtung vor einer Urkundsperson unter Mitwirkung zweier Zeugen.

(a) vom Testator selbst gelesen und unterzeichnet oder

(b) dem Testator vorgelesen und von diesem mündlich bestätigt

Eigenhändiges Testament, d.h. eigenhändige handschriftliche Niederschrift des Testaments mit Datum und Unterschrift des Erblassers.

Nottestament, d.h. ein Testament vor Zeugen bei Verhinderung der Errichtung eines eigenhändigen oder öffentlichen Testaments aufgrund ausserordentlicher Umstände wie z.B. Todesgefahr oder Kriegsereignis.

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