Unterhaltsbeiträge während der Ehe

Solange eine Ehe besteht, besteht die Pflicht der Ehegatten, nach Kräften zum Unterhalt der Familie beizutragen. Dem entspricht die Möglichkeit, Unterhaltsbeiträge für einen Ehegatten oder die gemeinsamen Kinder auch gerichtlich durchzusetzen.

Die Höhe der Unterhaltsbeiträge hängt von den konkreten Verhältnissen ab, in denen die Familie lebt. Massstab ist die von den Eheleuten gewählte Aufgabenteilung und der bisherige Lebensstandard. Allen Familienmitgliedern wird angerechnet, was sie unbedingt zum Leben brauchen (Notbedarf). Was danach vom gemeinsamen Einkommen übrig bleibt, wird nach einem angemessenen Schlüssel auf die Familienmitglieder verteilt.

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