Vinkulierung

Mit der Vinkulierung von Namenaktien kann eine Aktiengesellschaft auf die Zusammensetzung ihres Aktionärskreises Einfluss nehmen, indem Aktienerwerber abgelehnt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass die Publikumsgesellschaft durch einen Konkurrenten übernommen wird, weil dieser eine Mehrheit an Aktien erwirbt.

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