WEF-Vorbezug

Zur Finanzierung von Wohneigentum kann, wenn das vorhandene Eigenkapital nicht ausreicht, ein Vorbezug von Geldern aus der 2. Säule veranlasst werden. Dieser Vorbezug des Pensionskassenguthabens ist ein Instrument der Wohneigentumsförderung (WEF).

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