Wohnrecht

Das Wohnrecht ist im Gegensatz zur Miete sachenrechtlicher Natur und nicht zwingend entgeltlich (Art. 776 ZGB). Die Nutzung ist persönlich, d.h. nur der Wohnberechtigte und nahestehende Personen dürfen als Nutzer auftreten. Unterhalt und Nebenkosten sind analog des Mietverhältnisses durch den Berechtigten zu tragen.

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