Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und gibt Auskunft über die dinglichen Rechte an einem Grundstück, also über das Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte. Es besteht aus dem Hauptbuch, dem Tagebuch, Grundstückplänen, Belegen und den Hilfsregistern (z.B. Gläubigerregister).

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