Register-Schuldbrief

Der Register-Schuldbrief ist ein wertpapierloses sogenanntes Registerpfand. Errichtet wird er als Namenschuldbrief und die Übertragung findet durch Forderungsverkauf (Abtretung) und durch Umbuchung (Änderung der Gläubigerbezeichnung im Grundbuch) statt. Ein Gutglaubensschutz des Erwerbers eines Register-Schuldbriefes bezieht sich einzig auf den Grundbucheintrag.

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